Häufige Fragen
Antworten, die Pflegedienstleitungen tatsächlich brauchen.
Auf Basis eines mit Ihnen abgestimmten Stellenprofils wählen wir staatlich examinierte indische Pflegekräfte mit Grundkenntnissen in Deutsch aus, bewerten Eignung und Neigung und schlagen Ihnen geeignete Kandidaten vor. Mit unseren indischen Partnern übernehmen wir die administrative Abwicklung in Indien, koordinieren Videointerviews, stellen den Visumsantrag und organisieren Flug sowie Transfer zum Einsatzort — inkl. Kostenübernahme.
Sie schließen mit der ausgewählten Pflegekraft einen Arbeitsvertrag (Beschäftigung als Pflegehilfskraft mit Weiterqualifikation zur Pflegefachkraft) — dieser ist Voraussetzung für das Visum. Außerdem stellen Sie die Dokumente für Anerkennung und Visum zusammen und tragen die anfallenden Gebühren. Nach Ankunft übernehmen Sie Empfang, Einweisung und sorgen für 12 Monate für eine angemessene Unterkunft.
Wir vermitteln Absolventen anerkannter indischer Ausbildungsgänge: General Nursing and Midwifery (GNM, 3 Jahre, 5.888 Std.), Post Basic B.Sc. Nursing oder B.Sc. Nursing (4 Jahre, 6.606 Std.). Die Registrierung erfolgt beim Indian Nursing Council.
Die indische Ausbildung nach Rahmenlehrplan Basic B.Sc. Nursing 2019 ist im theoretischen Bereich grundsätzlich gleichwertig. Im praktischen Bereich fehlen in der Regel je 400 Stunden in stationärer Langzeitpflege und ambulanter Pflege — diese werden über den Anpassungslehrgang gemäß § 44 PflAPrV festgestellt bzw. nachgeholt.
Der Anpassungslehrgang dient nicht der Ausbildung, sondern der Feststellung der zur Berufsausübung erforderlichen Kompetenzen. Da Teilnehmende bereits ausgebildete Pflegekräfte sind, muss die Stundenzahl nicht zwingend den vorgeschriebenen Ausbildungsstunden entsprechen — Berufserfahrung kann angerechnet, der Lehrgang verkürzt werden.
Wir stellen den Visumsantrag in Indien, koordinieren die Termine und organisieren Flug sowie Transfer von der Ankunftsstelle in Deutschland zum Einsatzort bei Ihnen — die Kosten dafür tragen wir.
Sie schließen mit der Pflegekraft einen Arbeitsvertrag, der die Beschäftigung als Pflegehilfskraft und die Weiterqualifikation zur Pflegefachkraft beinhaltet. Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme und Erteilung der Anerkennung erfolgt die Weiterbeschäftigung als Pflegefachkraft.
Sprechen wir über Ihre Personalplanung.
In einem 30-minütigen Erstgespräch klären wir Ihren Bedarf, unsere Kapazitäten und realistische Zeitlinien — unverbindlich.